
Seit dem 1.
Juli 1968 galt in der DDR ein neues Strafgesetzbuch und
eine neue Strafprozeßordnung. Das Strafgesetzbuch trat an die Stelle des alten deutschen Strafgesetzbuches von 1871,
das in Teilen bis dahin auch in der DDR noch Gültigkeit besass. Mit der Präambel des DDR-Strafgesetzbuches wurde ein deutlicher
Trennungsstrich zwischen DDR und Bundesrepublik gezogen:
"Das
sozialistische Strafgesetzbuch ist Bestandteil des einheitlichen
sozialistischen Rechtssystems der Deutschen Demokratischen Republik. Es
dient im besonderen dem entschiedenen Kampf gegen die verbrecherischen
Anschläge auf den Frieden und die Deutsche Demokratische Republik, die
vom westdeutschen Imperialismus und seinen Verbündeten ausgehen und die
Lebensgrundlagen unseres Volkes bedrohen"
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Befehle des MfS |
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Befehle des MfS
Das Ministerium für Staatssicherheit gewährleistete über eine Vielzahl Befehle, Richtlinien und Dienst - anweisungen sowie Ordnungen und Instruktionen ihre Einsatz- und Kampffähigkeit. Vor allem in ihren Befehlen, den Dienstanweisungen und den Richtlinien belegt die Stasi ihre totalitäre Existenz. So regelte beispielsweise die Richtlinie 1/76 menschenverachtende Zersetzungsmassnahmen von Bürgern der DDR.

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Arbeitsweise des MfS |
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Arbeitsweise des MfS - Inhalt |
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Strukturen des MfS |
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Struktur und Gliederung des MfS |
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Aufgaben des MfS |
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Aufgaben des MfS - Inhalt Die Aufgaben des MfS bestand im wesentlichen in der Aufklärung und der Abwehr. Die Spionage und nachrichtendienstliche Mittel des wichtigsten DDR Geheimdienstes richteten sich massiv gegen die eigene Bevölkerung. Das MfS war als "Schild und Schwert der Partei" Machtinstrument der SED und war deshalb eng verbunden mit der Sozialistischen Einheitspartei. Die Leiter der Bezirksverwaltungen der Staatssicherheit waren in den jeweiligen SED-Bezirksleitungenplaziert, und die Aufgaben und Arbeitsaufträge für die Stasi kamen ausschlieslsich von der SED-Führung. Alle gesellschaftlichen Bereiche waren von Überwachungsstrukturen durchsetzt. Die enorme Größe des MfS war ein Symptom des Machterhalts der SED, die das MfS als Waffe zur Sicherung ihres in Artikel 1 der Verfassung fest geschriebenen Führungsanspruchs befehligte
Zum Zeitpunkt der friedlichen Revolution im Herbst 1989 hatte das MfS 91.015 hauptamtliche und fast 175.000 inoffizielle Mitarbieter (IM).
Das MfS war 1989 wie folgt gegliedert:
die Ost-Berliner Zentrale 15 Bezirksverwaltungen und Berlinverwaltung 219 Kreis- und Objektdienststellen
Das MfS war nach den Aufgabenstellungen unterteilt, welche als Diensteinheiten des MfS so genannten Linien zugeordnet waren., deren Mitarbeiter auf Kreis- Bezirks- oder zentraler Ebene tätig waren. Die Organisationsstruktur des MfS war zentralistisch.
Teil des MfS war auch der Auslandsnachrichtendienst der DDR, die Hauptverwaltung Aufklärung (HVA). Am 17. November 1989 umbenannt in Amt für Nationale Sicherheit (abgekürzt AfNS oder NaSi).
Am 14. Dezember 1989 verfügte der Ministerrat der DDR die Auflösung des AfNS bis zum 20. Juli 1990. Am 13. Januar 1990 wurden die ersatzlose Auflösung des MfS/AfNS eingeleitet. Sämtliche Mitarbeiter wurden bis zum 31.03. 1990 entlassen.
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